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Dienstbegleitende Unterweisung

Gem. § 4 Abs. 5 der Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten sind zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den betreffenden Fachrichtungen in einer dienstbegleitenden Unterweisung zu vermitteln. Bei der Saarländischen Verwaltungsschule sind hierfür 456 Unterrichtsstunden angesetzt.

Die dienstbegleitende Unterweisung erstreckt sich über drei Ausbildungsjahre und findet ein- bis zweimal wöchentlich mit bis zu acht Unterrichtsstunden statt, wobei die zeitliche Zuordnung unter Berücksichtigung des schulischen Rahmenlehrplanes sowie der Zwischen- und Abschlussprüfung vorgenommen wird.

Unterrichtsinhalte

Verwaltungsfachangestellte

Blockunterricht / Kalender