Ausbildungsberatung - Was ist das?

Die Saarländische Verwaltungsschule ist als zuständige Stelle für den Ausbildungsbericht zur / zum Verwaltungsfachangestellten ist nach §76 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz verpflichtet, Beraterinnen oder Berater zu bestellen. Die Tätigkeit umfasst sowohl den Bereich der Berufsausbildung als auch den der berufliochen Umschulung.

 

Beraterinnen und Berater

  • sind zuständig für die Überwachung der Berufsausbildung sowie deren Förderung.
  • kennen sich im Ausbildungsalltag aus und wissen, was Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bewegt.
  • vermitteln zwischen den an der Ausbildung beteiligten Personen.
  • helfen dabei, nachhaltige und zielorientierte Lösungen für Probleme und Konflikte zu finden.
  • beraten kostenlos und mit der gebotenen Sorgfalts- und Geheimhaltungspflicht.

 

Beratungsangebot

  • Fragen zum Ausbildungsvertrag
  • Eignung der Ausbildenden und Ausbilder
  • Gliederung der Ausbildung
  • Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis
  • Berichtsheftführung
  • Berufsschulbesuch und dienstbegleitende Unterweisung
  • Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Probleme in der Ausbildung
  • Fortbildungsmöglichkeiten

 

Besuche am Ausbildungsplatz sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Ansprechperson
Ruth Legleitner
Ausbildungsberatung und -überwachung
Tel.: 0681 / 92682-20
Fax: 0681 / 92682-26
E-Mail: