AUFGABEN

Die Saarländische Verwaltungsschule

  • ist als Verbands-Körperschaft des öffentlichen Rechts (Schulverband) durch das Gesetz über die Saarländische Verwaltungsschule errichtet
  • wird vom Saarland, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden getragen
  • wird durch den Verbandsausschuss nach Maßgabe der Satzung der Saarländischen Verwaltungsschule geleitet und durch den Geschäftsführer vertreten
  • unterliegt der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport
  • ist eine Aus- und Fortbildungseinrichtung für die allgemeine Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände
  • führt die theoretische Ausbildung der Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter in der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes, Fachrichtung Allgemeine Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände durch 
  • ist Träger der Qualifizierungsmaßnahmen nach den Vorschriften über die Qualifizierungsverordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst
  • führt die dienstbegleitende Unterweisung für Auszubildende im Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellen durch
  • führt Zwischen- und Abschlussprüfungen für Auszubildende im Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten und für Absolvierende der Verwaltungslehrgänge mit abschließender Erster und Zweiter Prüfung durch
  • bietet Fortbildungsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themenbereichen der öffentlichen Verwaltung an:
    • Einführungsfortbildung für neue Mitarbeitende
    • Anpassungsfortbildung für praxiserfahrene Mitarbeitende in allen Aufgabenbereichen der Kommunal- und Landesverwaltung
    • Pädagogische Fortbildung für nebenamtliche Dozentinnen und Dozenten
  • nimmt die Ausbildungsberatung sowie die Ausbildungsüberwachung als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für den Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten wahr
  • führt Sonderlehrgänge insbesondere für den kommunalen Ordnungsdienst, die kommunale Verkehrsüberwachung, für den kommunalen Vollstreckungsdienst sowie für Beschäftigte ohne Verwaltungsausbildung durch