AUFGABEN
Die Saarländische Verwaltungsschule
- ist als Verbands-Körperschaft des öffentlichen Rechts (Schulverband) durch das Gesetz über die Saarländische Verwaltungsschule errichtet
- wird vom Saarland, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden getragen
- wird durch den Verbandsausschuss nach Maßgabe der Satzung der Saarländischen Verwaltungsschule geleitet und durch den Geschäftsführer vertreten
- unterliegt der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport
- ist eine Aus- und Fortbildungseinrichtung für die allgemeine Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände
- führt die theoretische Ausbildung der Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter in der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes, Fachrichtung Allgemeine Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände durch
- ist Träger der Qualifizierungsmaßnahmen nach den Vorschriften über die Qualifizierungsverordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst
- führt die dienstbegleitende Unterweisung für Auszubildende im Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellen durch
- führt Zwischen- und Abschlussprüfungen für Auszubildende im Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten und für Absolvierende der Verwaltungslehrgänge mit abschließender Erster und Zweiter Prüfung durch
- bietet Fortbildungsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themenbereichen der öffentlichen Verwaltung an:
- Einführungsfortbildung für neue Mitarbeitende
- Anpassungsfortbildung für praxiserfahrene Mitarbeitende in allen Aufgabenbereichen der Kommunal- und Landesverwaltung
- Pädagogische Fortbildung für nebenamtliche Dozentinnen und Dozenten
- nimmt die Ausbildungsberatung sowie die Ausbildungsüberwachung als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für den Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten wahr
- führt Sonderlehrgänge insbesondere für den kommunalen Ordnungsdienst, die kommunale Verkehrsüberwachung, für den kommunalen Vollstreckungsdienst sowie für Beschäftigte ohne Verwaltungsausbildung durch