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Eignungsprüfungen

Es hat sich in der Vergangenheit bewährt, vor Personalentscheidungen im Bereich von Nachwuchseinstellungen zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsgesprächen eine Eignungsprüfung durchzuführen. Aufgrund knapper Ressourcen kann dies jedoch nicht jede Behörde eigenständig durchführen.

Als Serviceleistung bietet die Saarländische Verwaltungsschule deshalb die Durchführung zentraler Eignungsprüfungen für die Nachwuchseinstellung von

  • Beamtenanwärter/innen des gehobenen Dienstes,
  • Beamtenanwärter/innen des mittleren Dienstes und
  • Auszubildenden im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r an.

So wird gewährleistet, dass die Bewerber/innen die Tests unter gleichen Prüfungsbedingungen absolviert haben und später eine objektive Beurteilung der Leistungen möglich ist.

Die Auswahlverfahren beinhalten verschiedene, unter zeitlichen Vorgaben zu absolvierende Tests und umfassen ca. 3 Stunden.


Im Eignungstest werden die Bewerber/innen in folgenden Bereichen bewertet:

  • Allgemeinwissen
  • Orthographie- und Interpunktionskenntnisse
  • Mathematikkenntnisse
  • Auffassung/Wortschatz
  • schlussfolgerndes Denken
  • geistige Beweglichkeit
  • Merkfähigkeit
  • Arbeitssorgfalt, Arbeitstempo
  • anschauliches Denken und Erkennen des Wesentlichen
    sowie
  • ein Gesamturteil hinsichtlich der jeweiligen Eignung.

Das jeweilige Gesamturteil wird der Behörde, die die/den Bewerber/in zur Eignungsprüfung entsandt hat, schriftlich mitgeteilt.

Die jeweiligen Termine für die Eignungsprüfungen finden Sie zu Anfang eines jeden Jahres in unserem Rundschreiben bzw. können erfragt werden bei der Saarländischen Verwaltungsschule, Konrad-Zuse-Straße 5, 66115 Saarbrücken, Tel.: 0681 - 92682 - 0

Für sonstige Fragen stehen wir Ihnen ebenfalls gern zur Verfügung.