Die Saarländische Verwaltungsschule
- ist als Verbands-Körperschaft des öffentlichen Rechts (Schulverband) durch Landesgesetz* errichtet
- wird vom Saarland, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden getragen
- wird vom Verbandsausschuss (nach Maßgabe der Satzung)** geleitet und vom Geschäftsführer vertreten
- steht unter der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport
- ist eine Aus- und Fortbildungseinrichtung für die allgemeine Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände
- bildet Beamte des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes und Beschäftigte für den kommunalen und staatlichen Bereich aus
- führt die Dienstbegleitende Unterweisung für Auszubildende im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestelle/r durch
- führt Zwischen- und Abschlussprüfungen für Auszubildende im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r und für Absolventen der Verwaltungslehrgänge mit abschließender Erster und Zweiter Prüfung durch
- bietet Fortbildungsveranstaltungen zu allen Themenbereichen der öffentlichen Verwaltung an:
- Einführungsfortbildung für neue Mitarbeiter
- Anpassungsfortbildung für praxiserfahrene Mitarbeiter in allen Aufgabenbereichen der Kommunal- und Landesverwaltung
- Pädagogische Fortbildung für nebenamtliche Dozentinnen und Dozenten
- nimmt die Ausbildungsberatung sowie die Ausbildungsüberwachung als Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter wahr
*
Gesetz über die Saarländische Verwaltungsschule vom 16.02.2022 (Amtsbl. Teil I S. 450)
**
Satzung der Saarländischen Verwaltungsschule vom 14.04.2022 (Amtsbl. Teil II 2022 S. 251)