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Aufgaben und Ziele

Die Saarländische Verwaltungsschule

  • ist als Verbands-Körperschaft des öffentlichen Rechts (Schulverband) durch Landesgesetz* errichtet
  • wird vom Saarland, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden getragen
  • wird vom Verbandsausschuss (nach Maßgabe der Satzung)** geleitet und vom Geschäftsführer vertreten
  • steht unter der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport
  • ist eine Aus- und Fortbildungseinrichtung für die allgemeine Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände
  • bildet Beamte des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes und Beschäftigte für den kommunalen und staatlichen Bereich aus
  • führt die Dienstbegleitende Unterweisung für Auszubildende im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestelle/r durch
  • führt Zwischen- und Abschlussprüfungen für Auszubildende im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r und für Absolventen der Verwaltungslehrgänge mit abschließender Erster und Zweiter Prüfung durch
  • bietet Fortbildungsveranstaltungen zu allen Themenbereichen der öffentlichen Verwaltung an:

    • Einführungsfortbildung für neue Mitarbeiter
    • Anpassungsfortbildung für praxiserfahrene Mitarbeiter in allen Aufgabenbereichen der Kommunal- und Landesverwaltung
    • Pädagogische Fortbildung für nebenamtliche Dozentinnen und Dozenten

  • nimmt die Ausbildungsberatung sowie die Ausbildungsüberwachung als Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter wahr

*
Gesetz über die Saarländische Verwaltungsschule vom 16.02.2022 (Amtsbl. Teil I S. 450)

**
Satzung der Saarländischen Verwaltungsschule vom 14.04.2022 (Amtsbl. Teil II 2022 S. 251)