Die aufgrund des Gesetzes über die Saarländische Verwaltungsschule erlassene Satzung der Saarländischen Verwaltungsschule regelt die Aufgaben des Verbandsausschusses sowie die Aufgaben der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers.

Die Satzung trifft Regelungen zur Einrichtung einer Geschäftsstelle, zum Erlass einer Zulassungs- und Schulordnung sowie zur Wirtschaftsführung und zur Finanzierung der Saarländischen Verwaltungsschule.

Zudem wird die Zusammensetzung des Studienausschusses festgelegt.